Wussten Sie schon? ... Förderungen für Familien

Veröffentlichungsdatum11.06.2024Lesedauer2 Minuten
Geld für die Familie

Familien-Freizeit-Ticket Salzburg

Seit Juli 2023 bietet der Salzburger Verkehrsverbund das neue Freizeit-Ticket Salzburg an: Zwei Personen und bis zu vier Kinder können damit einen Tag lang den öffentlichen Verkehr im ganzen Bundesland nutzen. 

  • Das Freizeit-Ticket Salzburg um € 19, 
  • ist für maximal 2 Personen und 4 Kinder unter 15 Jahren gültig, 
  • um 1 Tag lang den öffentlichen Verkehr im ganzen Bundesland zu nutzen 

Link zum Salzburger Verkehrsverbund - Freizeit-Ticket


Kinderbetreuungsfonds des Landes Salzburg:

Zu den Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen im Bundesland Salzburg gibt es einen Zuschuss. Gefördert werden nicht schulpflichtige Kinder mit Ausnahme von Kindern, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr besuchen. 

Höhe der Förderung: 

  • max. € 400/Kindergartenjahr - bei Betreuungszeit bis zu 20 Stunden/Woche, 
  • max. € 700/Kindergartenjahr - bei Betreuungszeit von 21 bis 40 Stunden/Woche.

Die einkommensabhängige Förderung wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und aliquot berechnet. 

Zwillings- und Mehrlingsgeburten:

Diese Förderung des Landes Salzburg unterstützt Familien nach der Geburt von Mehrlingen. 

Höhe der Förderung: € 700 als einmalige Unterstützung für jedes Mehrlingskind. 

Voraussetzungen: 

  • Die Antragstellung muss innerhalb der ersten 2 Lebensjahre der Mehrlinge erfolgen. 
  • anspruchsberechtigt sind Elternteile (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil) nach der Geburt von Mehrlingen, mit Wohnsitz im Bundesland Salzburg. 
  • Die Förderung wird nur auf Antrag gewährt und ist unabhängig vom Einkommen 

Schulbeihilfe - ab der 10. Schulstufe

Anspruch haben: 

  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (oder gleichgestellt) 
  • die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen 
  • wenn sie finanziell gefordert sind und 
  • den Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben 

Antragsfrist: 31. Dezember d. J. 

Mit dem AK Schulbeihilfenrechner können Beihilfenansprüche online ermittelt werden 

Schulveranstaltungen - Förderung des Landes Salzburg

Anspruch haben: 

  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (oder gleichgestellt) 
  • die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen 
  • wenn sie finanziell gefordert sind und 
  • den Schulbesuch, für den Schulbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen haben 

Antragsfrist: 31. Dezember d.J. 

Mit dem AK Schulbeihilfenrechner können Beihilfenansprüche online ermittelt werden 

Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen

Diese subsidiär gedachte Unterstützung greift, wenn andere gesetzlich zustehende Ansprüche bereits ausgeschöpft sind beziehungsweise andere gesetzliche Anspruchsmöglichkeiten nicht geltend gemacht werden können. Insbesondere bei Todesfällen in der Familie, schwerer Krankheit, aber auch bei drohenden Delogierungen.